Gemeinschaftsbeitrag
Mit einer immer weniger werdenden Bereitschaft zu ehrenamtlichem Engagement müssen heute viele Aufgaben und Arbeiten, die früher von freiwilligen Helfer/innen ausgeführt wurden, an Firmen vergeben werden.
Der BEITRAG für die GEMEINSCHAFT zur Erhaltung unserer vereinseigenen Sportanlagen, kann ein Helfereinsatz (5 Std. im Jahr) oder eine finanzielle Leistung (50 € im Jahr) sein. Jede geleistete Helferstunde reduziert die Jahressonderzahlung um 10 € pro Stunde bis auf den Betrag von 0 €. Der Helfereinsatz kann auf einmal, gesplittet oder auch anteilig geleistet werden. Am 30.06. des laufenden Jahres, wird allen Mitgliedern, die seit dem 01.07. des vorherigen Jahres kein Helfereinsatz oder diesen nur anteilig geleistet haben, eine Jahressonderzahlung von 10 € pro nicht geleisteter Helferstunde in Rechnung gestellt.
Für inaktive (passive) Mitglieder der TGM Budenheim (gem. § 4 (1) 3. der Satzung) sowie für Mitglieder unter 16 und über 65 Jahren gilt diese Einführung nicht.
Der Vorstand freut sich über eine rege Beteiligung zur Erbringung des Gemeinschaftsbeitrages.